Rechtsprechung
RG, 07.12.1899 - 4196/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Zur Begriffsbestimmung des Eventualdolus.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 33, 4
Wird zitiert von ... (6)
- AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87
Verstoß gegen Untersagung der Ausübung der Prostitution durch Gesundheitsbehörde; …
Die Rechtsprechung verlangt, daß der Täter (mindestens) "gleichwohl" die Tat durchführen (BGHSt 14, 240, 256 f.), sich mit dem Erfolgseintritt "abfinden" (BGHSt 7, 363, 369), den Erfolg "billigen" (RGSt 33, 4, 6; 72, 36, 43 f.; 76, 115, 116; BGHSt 7, 363, 369) müsse, wobei auch (höchst) unerwünschte Erfolge, die der Täter lieber vermieden hätte, "billigend in Kauf genommen" werden können (BGHSt 7, 363; 14, 240, 256; NJW 1963, 2236; 1968, 660, 661 [BGH 09.02.1968 - 4 StR 582/67] ; OLG Köln NJW 1973, 861, 862). - BGH, 22.07.1954 - 4 StR 703/53
Rechtsmittel
Auch ein bedingtes Wollen der Vermögensschädigung reicht zur Erfüllung des inneren Tatbestandes des Betruges aus (RGSt 33, 4; 49, 21 [29]). - BGH, 20.02.1953 - 1 StR 630/52
Rechtsmittel
Der Erfolg einer Handlung, auf den der Wille des Täters nicht unmittelbar gerichtet ist, den er aber als möglich erkannt hat, ist ihm dann als vorsätzlich verursacht anzurechnen, wenn er die Tat auch für den Fall gewollt hat, dass sie diesen Erfolg haben werde (vgl. u.a. RGSt 33, 4; 72, 36, 43; 76, 115).
- BGH, 18.09.1952 - 3 StR 611/51
Rechtsmittel
Das aber ist rechtsirrig (RGSt 33, 4). - BGH, 24.08.1951 - 1 StR 34/51
Rechtsmittel
Zum bedingten Vorsatz, den das Landgericht annimmt, gehört, dass der Täter mit den Umständen der Tat, die er sich als möglich vorstellt, einverstanden ist, sie billigt (RGSt 33, 4). - BGH, 10.09.1953 - 1 StR 310/53
Rechtsmittel
Dabei wird zu beachten sein, dass das "Inkaufnehmen" für den bedingten Vorsatz nur dann als ausreichend anzusehen ist, wenn damit auch die innere Billigung des Erfolges gemeint ist (RGSt 33, 4; 72, 36, 43; 76, 115; Urteil des BGH vom 20. Februar 1953 - 1 StR 630/52).